Informationen für Verkäufer

Über uns

Wir informieren Sie...

… über den Ablauf eines Immobilienkaufs, damit keine unschönen Überraschungen auf Sie warten. Wir kümmern uns über die Einholung erforderlicher Dokumente und Nachweise und begleiten Sie bis zur Übergabe.

Ihr Überblick über unsere Zusammenfassung für Verkäufer

1. Die Kontaktaufnahme

Haben Sie Interesse an einer Immobilie, dann ist der Makler Ihr richtiger Ansprechpartner. Wir von Jaschul-Partner sind der Knotenpunkt zwischen Ihnen, dem Käufer und dem Notar sowie zu den zuständigen Behörden. Sie haben Fragen rund um den Immobilienkauf, dann kontaktieren Sie uns gerne und wir helfen Ihnen weiter.

2. Immobilienbewertung

Ein Immobilienbewertung macht in jedem Fall sinn. Sie schafft Ihnen Klarheit wie viel Ihre Immobilie tatsächlich wert ist. Die Lage, der Zustand, die Beschaffenheit, die Größe, die Population und viele weitere Faktoren haben Einfluss auf den tatsächlichen Wert. 

Damit Sie sicher in die Ausschreibung Ihrer Immobilie gehen empfehlen wir Ihnen unsere Immobilienbewertung von Profis.

3. Erforderliche Unterlagen

Haben Sie alle Unterlagen zusammen? Für einen reibungslosen Immobilienverkauf benötigt der Notar bestimmte Unterlagen, die wir für Sie einholen. Wir nehmen Ihnen alle Arbeit ab. 

Für den Verkauf erstellen wir Ihr Exposé. Das Exposé enthält alle Daten zu Ihrer Immobilie, damit bei dem Käufer keine Fragen offen bleiben. 

Folgende Unterlagen sollte Sie aber in jedem Fall bereit haben: 

  • Grundbuch o. Grundbuchbezeichnung
  • Teilungserklärung falls vorhanden
  • Unterlagen zur Gebäudeversicherung
  • Protokolle über Eigentümerversammlungen (nur bei Wohnungseigentum)
  • Mietverträge bei Vermietung
  • Informationen zum Hausgeld und zur Instandhaltungsrücklage
  • Bodenrichtwert
  • Energieausweis

Sollten Sie nicht alle Unterlagen haben, oder sich fragen, ob diese überhaupt auf Sie zutreffen, werden wir Ihnen gerne alle Fragen beantworten und diese Unterlagen für Sie anfordern.

4. Verkauf in Erbengemeinschaft

Sie haben geerbt und möchten nun gemeinschaftlich die geerbte Immobilie verkaufen? 

Sollten Sie als Erbengemeinschaft noch nicht im Grundbuch eingetragen sein benötigt das Grundbuchamt einen gemeinschaftlichen Erbschein. Dies gilt auch, wenn Sie als Alleinerbe verkaufen möchten. 

Den Erbschein können Sie einfach über einen Notar anfordern.

Auch ist der Notar bei einer Erbauseinandersetzung (die Aufteilung des Erbes) behilflich. 

Dieser Notar kann letztlich auch den Kaufvertrag erstellen und später beurkundet. 

Wir bringen Sie mit dem Notar in Kontakt und beauftragen diesen auch gerne in Ihrem Namen.

5. Eingetragene Grundschuld

Als Verkäufer sind Sie zur Lastenfreistellung verpflichtet. 

Das bedeutet, dass eingetragene Rechte (Grundschulden, Wohnrechte, Nießbrauchsrechte) bei Verkauf und bei Eigentumsumschreibung gelöscht werden müssen. 

In den seltensten Fällen übernimmt der Käufer solche Rechte. 

Damit dies reibungslos läuft sollten Sie bei Ihrer Bank bei abbezahlten Darlehen die Löschungsbewilligung anfordern, oder bei valutierenden (noch nicht vollständig bezahlten) Darlehen Ihre Darlehensnummer mitteilen. 

Der Notar im während des Vollzugs des Kaufvertrages die Löschungsbewilligung bei Ihrer Bank anfordern. 

Letztlich zahlt der Käufer das Darlehen ab und Sie erhalten die daraus entstandene Restsumme auf Ihr Konto. 

Unser Tipp: Teilen Sie uns Ihre Darlehensnummer mit und wir leiten dies an den zuständigen Notar weiter. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

6. Kosten beim Verkauf

Kommen Kosten auf Sie zu? 

Die Courtage (Provision für Makler) tragen Käufer und Verkäufer. Dies wird durch einen Makler Vertrag festgelegt. 

Die Kosten der Lastenfreistellung (Löschung, z.B. von Grundschulden aus dem Grundbuch) fallen dem Verkäufer zur Last. 

Alle anderen Kosten trägt der Käufer.